Frühkindliche Bildung stärken – Einigung über Änderung des Kita-Gesetzes

7. Juni 2021

Niedersachsen. Am Wochenende haben sich die Landtagsfraktionen und die Landesregierung auf eine Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege (NKiTaG) geeinigt. Der Gesetzesentwurf soll dem Fachkräftemangel bei erzieherischen Berufen langfristig entgegenwirken und die Betreuungsqualität steigern.

Die CDU Landtagsfraktion hat lange für das neue NKiTaG gekämpft und nun endlich einen erfolgreichen Abschluss für die niedersächsischen Kinder und deren Eltern gefunden, so Lasse Weritz, selbst Familienvater von zwei Kleinkindern.

„Die frühkindliche Bildung ist sehr wichtig und muss dringend gestärkt werden“, erklärt der Landtagsabgeordnete Weritz. „Durch die erzielte Einigung wird nicht nur Planungssicherheit und mehr Qualität in unseren Kindertagesstätten geschaffen, sondern auch, was besonders im Fokus stand, die Einführung der dritten Kita-Kraft und der dualisierten Ausbildung.“

Der Gesetzesentwurf sieht beispielsweise folgende Punkte vor:

  • Die Kindertagespflege wird in das Gesetz aufgenommen
  • Der Fachkräftekatalog wird durch einen erleichterten Berufszugang für zusätzliche Abschlüsse erweitert
  • Gesetzliche Implementierung der ersten beiden Stufen des Stufenplans zur Einführung einer dritten Kraft in Kindergartengruppen

Die Einführung eines Stufenplans hat das Ziel, die Mindeststandards für den Fachkraft-Kind-Schlüssels schrittweise zu verbessen, um die Rahmenbedingungen für die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen und die Qualität der frühkindlichen Bildung zu stärken.

In Stufe 1 werden mindestens 2000 zusätzliche Auszubildende ab dem 01.08.2023 mit 15 Stunden pro Woche in den Einrichtungen eingesetzt. Stufe 2 umfasst die Finanzierung von 20 Stunden von Drittkräften in Ganztagesgruppen mit mindestens 19 Plätzen zum 01.08.2027. Die weiteren Stufen 3-5 werden mit einem Entschließungsantrag definiert und abgesichert.

Die Nachfrage der frühkindlichen Bildung wächst und die Neugestaltung des KiTaG setzt den erfolgreich beschrittenen Weg fort.